Werner Nowotny Kinder- u. Jugendpsychotherapeut

 

Was ist Psychotherapie (Homepage der Bay. Psychotherapeutenkammer PTK)

  • Psychische Auffälligkeiten bei Kinder und Jugendlichen, Was ist Kindertherapie? (Homepage PTK)

  • Wie beginne ich eine Psychotherapie? 


Von der Homepage der PTK Bayern :

 "Quelle: Startseite > Patienten & Ratsuchende  Hier finden Sie umfassende Informationen

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist die Behandlung psychisch bedingter oder mitbedingter Krankheiten bzw. Störungen mit Hilfe psychologischer Methoden, die wissenschaftlich überprüft sind. Psychotherapeut/innen haben die fachlich erforderlichen und gesetzlich definierten Voraussetzungen zur Durchführung von Psychotherapie.

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die Psychoanalytische Therapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind Verfahren zur Untersuchung und Behandlung seelischer Vorgänge, welche sonst kaum zugänglich sind. Aktuelle psychische Erkrankungen und Störungen, die sich im aktuellen Erleben, Verhalten und Beschwerden zeigen, werden als Folge von unzureichend verarbeiteten Konflikten und Traumatisierungen in der Kindheit angesehen. Die Psychoanalytische Therapie bearbeitet die psychische Grundstruktur des Patienten. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie fokussiert auf einen oder mehrere aktuelle Konflikte. Durch die Analyse von Assoziationen, Träumen und Reaktionen des Patienten gegenüber dem Therapeuten und Anderen können Entwicklungsschritte nachgeholt und Konflikte aufgelöst werden. Das Verfahren ist für die Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen." PTK Bayern


Flyer der Bayerischen Psychotherapeutenkammer über Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:

https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/pa_kinder_und_jugendliche.html

 

 


Sehr gute Informationen rund um Kinder- und Jugendpsychotherapie finden sie auch auf der Homepage der Vereinigung analytischer Kinder- u Jugendpychotherapeuten Deutschlands:

►http://www.vakjp.de/       auf "Angebot" klicken



Wie beginne ich eine Psychotherapie?


Patienteninformation

Formblatt PTV 10  (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung

Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen Erkrankungen.
Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist auf Aufforderung eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können, und keine Kontraindikation besteht.
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).

Wie funktioniert Psychotherapie?
Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. D Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten. Bei der Behandlung von Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von zusätzlichen therapeutischen Gesprächen allein mit den Bezugspersonen erfolgen.

Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens-oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten. Oder können hier gegen  Honorar erfolgen.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Vor Beginn einer Psychotherapie finden zunächst Sprechstunden und  sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patient*In und Therapeut, ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann. Der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und  Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei Ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder-undJugendlichenpsychotherapeutinnen und psychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung
verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.

Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es? (Die folgenden Ausführen betreffen zwar Erwachsene sind aber mit Modifikationen auch für Jugendliche zutreffend, wobei die Therapie altersangepasst wird.)

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann falls erforderlich in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.

Ambulante Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel-und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen den Patientinnen und/oder Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.

Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbene Lebens-und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinandersetzen.
Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

Verhaltenstherapie (wird hier nicht angeboten)
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten
Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner
Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik
beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan
festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens
motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den
Veränderungsprozess nutzbar gemacht. "

© KBV 2017    überarbeitet 10/21


 Gesetzlich Versicherte:

Eltern und Jugendliche können sich direkt ohne Überweisung an die Praxis wenden und - sofern es freie Plätze gibt - ein Erstgespräch vereinbaren. Dazu Dienstag oder Freitag 11-11.50h unter 0172-8402432 oder ab Dienstag -Freitag ab 14h jeweils kurz vor der vollen Stunde anrufen. Bitte bringen Sie die Gesundheitskarte und - wenn vorhanden - Befunde mit.

Jugendliche ab 14 Jahren sowie junge Erwachsene ab 18 Jahren  können sich auch direkt an die Praxis wenden. Im Prinzip ist es bei gesetzlich Versicherten auch möglich, eine Psychotherapie ohne Beteiligung der Eltern durchzuführen. Auch hier gilt: Gesundheitskarte mitbringen.


                                

 

                                                                                                                                          Lily's Fee

 


Privatversicherte: Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Versicherer die Leistungen für Psychotherapie ab, die Leistungen sind je nach Vertrag sehr unterschiedlich

Beihilfe: Bitte fordern Sie die Unterlagen zum Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle an. Und zwar für tiefenpsychologische/ analytische Psychotherapie bei Ihrem Kind

Rechnung: Privatversicherte und Selbstzahler erhalten in der Regel einmal pro Monat eine Rechnung, diese ist innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung durch den Versicherer.

 

Für gesetzlich Versicherte:

 

Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu 5 x 50MIn oder 10 x 25 Min) es kann i.d.R. kurzfristig für neue Patienten über die Telefonzeit  Dienstag 11-11.50 / Freitag 11-11.50h unter  Tel 0172-8402432 eine Sprechstunde vereinbart werden. Das Gespräch dient zur Klärung, ob und welche Verdachtsdiagnose  vorliegt und welche Massnahmen ggf erforderlich sind, auch wird geklärt, ob in dieser Praxis weitere Massnahmen wie eine Psychotherapie durchgeführt werden können oder woanders. Es kann sich bei Bedarf eine Akutbehandlung von maximal 12 x 50 Minuten anschließen bzw es werden probatorische Sitzungen (2-6 Sitzungen) vereinbart, an die sich dann eine Kurz- (max. 2 x 12 Sitzungen  zu je 50 Min) oder Langzeittherapie 60 -90 Sitzungen plus ggf Verlängerung auf 150 - 180 Sitzungen  anschließen kann.Eine Kurzzeittherapie kann bei Bedarf in eine Langzeittherapei überführt werden.

Wurde zuvor eine Akutbehandlung durchgeführt, wird die  Anzahl der Sitzungen von der Gesamtzahl der Sitzungen der Kurz- oder Langzeittherapie abgezogen.


 Bei Beginn einer Kurz- oder Langzeit-Therapie muss der Patient den sogenannten Konsiliarbericht dem Hausarzt zum Ausfüllen geben, dieser  schickt ihn zurück an den Therapeuten. Ein Arzt muss bescheinigen, dass es keine medizinische Hindernisse für die Psychotherapie gibt und welche medizinische Begleitbehandlung ggf. notwendig ist. Auch kann er Stellung nehmen, ob der Patient zusätzlich eine kinderpsychiatrische Untersuchung oder andere medizinische Diagnostik benötigt, die auch vom Therapeuten angeordnet werden können. Kann beispielsweise eine Fehlfunktion der Schilddrüse vorliegen, ist dies zu untersuchen und zu behandeln, da eine Fehlfunktion auch psychische Folgen haben kann. Ebenso bei Esstörungen und natürlich bei schweren körperlichen Erkrankungen werden ärztliche Befunde benötigt. Bei manchen Störungsbildern wird gelegentlich zusätzlich eine medikamentöse  Behandlung unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt, das betrifft z.B. schwere Depressionen oder Angststörungen, aber auch in Einzelfällen bei ADHS und ADS. Hier wird dann auf eine enge Kooperation zwischen Arzt und Therapeut geachtet. Bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen oder - störungen ist es oft notwendig, dass beim niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater oder in spezialisierten Einrichtungen wie Ambulanzen wie SPZ weitere Diagnostik erfolgt.)

 

Nach der Kennenlernphase (Probatorik, Diagnostik)  beginnt wo notwendig die eigentliche Psychotherapie, nachdem der Therapeut entweder  eine Akuttherapie  oder eine Kurztherapie mit maximal  2x12 Sitzungen zu je 50 MIn  beantragt hat oder eine Langzeittherapie mit 70-90 Sitzungen, für die er zunächst einen ausführlichen, anonymisierten Antrag an den unabhängigen Fachgutachter der Krankenkasse anfertigen muss. Erst nachdem der Gutachter der Therapie zugestimmt hat, erhalten Patient und Therapeut schriftlich die Kostenübernahmezusage der Krankenkasse für die Psychotherapie. Bei allen Kinder- und den meisten Jugendlichenpsychotherapien werden zusätzlich zur Anzahl der Sitzungen für den Patienten selbst weitere Sitzungen für die Bezugspersonen, meist die Eltern im Verhältnis 1:4 bewilligt. Reicht eine Kurztherapie nicht aus, kann diese in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Dazu muss erneut ein Antrag gestellt werden. Gehen die bewilligten SItzungen zu Ende, kann bei Bedarf ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

In der Regel finden dann pro Woche 1-2 Sitzungen statt. Die Dauer der Therapie kann von einigen Monaten bis einigen Jahre reichen. In einigen Fällen kann auch im Laufe der Therapie eine stationäre Therapie in einer Klinik notwendig werden, danach kehren die Patienten zumeist zur weiteren ambulanten Behandlung hierher zurück.

  

Am Ende einer Langzeittherapie kann eine sog. Rezidivprophylaxe durchgeführt werden, dh die letzten 16 Sitzungen können dann innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung der Hauptbehandlung abgehalten werden, zur Stabilisierung und Ablösung, und um Rückfällen vorzubeugen. 

 


                                                                                                      

                                                                            

                                                                                                                                                                      © Bettina Schwalm

So läßt sich (wieder) gut schlafen!

                                                                                          




 

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