Was ist Psychotherapie (Homepage der Bay. Psychotherapeutenkammer PTK)
Psychische Auffälligkeiten bei Kinder und Jugendlichen, Was ist Kindertherapie? (Homepage PTK)
Wie beginne ich eine Psychotherapie?
Von der Homepage der PTK Bayern :
"Quelle: Startseite > Patienten & Ratsuchende Hier finden Sie umfassende Informationen
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist die Behandlung psychisch bedingter oder mitbedingter Krankheiten bzw. Störungen mit Hilfe psychologischer Methoden, die wissenschaftlich überprüft sind. Psychotherapeut/innen haben die fachlich erforderlichen und gesetzlich definierten Voraussetzungen zur Durchführung von Psychotherapie.
Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Psychoanalytische Therapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind Verfahren zur Untersuchung und Behandlung seelischer Vorgänge, welche sonst kaum zugänglich sind. Aktuelle psychische Erkrankungen und Störungen, die sich im aktuellen Erleben, Verhalten und Beschwerden zeigen, werden als Folge von unzureichend verarbeiteten Konflikten und Traumatisierungen in der Kindheit angesehen. Die Psychoanalytische Therapie bearbeitet die psychische Grundstruktur des Patienten. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie fokussiert auf einen oder mehrere aktuelle Konflikte. Durch die Analyse von Assoziationen, Träumen und Reaktionen des Patienten gegenüber dem Therapeuten und Anderen können Entwicklungsschritte nachgeholt und Konflikte aufgelöst werden. Das Verfahren ist für die Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen." PTK Bayern
Flyer der Bayerischen Psychotherapeutenkammer über Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:


Sehr gute Informationen rund um Kinder- und Jugendpsychotherapie finden sie auch auf der Homepage der Vereinigung analytischer Kinder- u Jugendpychotherapeuten Deutschlands:
►http://www.vakjp.de/ auf "Angebot" klicken
Wie beginne ich eine Psychotherapie?
Gesetzlich Versicherte:
Eltern und Jugendliche können sich direkt ohne Überweisung an die Praxis wenden und - sofern es freie Plätze gibt - ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie die Versichertenkarte und - wenn vorhanden - Befunde mit.
Jugendliche ab 14 Jahren sowie junge Erwachsene ab 18 Jahren können sich auch direkt an die Praxis wenden. Im Prinzip ist es bei gesetzlich Versicherten auch möglich, eine Psychotherapie ohne Beteiligung der Eltern durchzuführen. Auch hier gilt: Versichertenkarte mitbringen.

Lily's Fee
Privatversicherte: Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Versicherer die Leistungen für Psychotherapie ab, die Leistungen sind je nach Vertrag sehr unterschiedlich
Beihilfe: Bitte fordern Sie die Unterlagen zum Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle an. Und zwar für tiefenpsychologische/ analytische Psychotherapie bei Ihrem Kind
Rechnung: Privatversicherte und Selbstzahler erhalten in der Regel einmal pro Monat eine Rechnung, diese ist innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung durch den Versicherer.
Zunächst werden 5 sogenannte probatorische SItzungen zum gegenseitigen Kennenlernen abgehalten, sowie die Lebensgeschichte ausführlich erfragt (Anamnese). Danach wird gemeinsam entschieden, ob eine Kurz- oder Langzeittherapie angezeigt ist. Der Patient kann während der probatorischen Phase abbrechen und einen anderen Therapeuten aufsuchen. Auch der Therapeut kann zu dem Schluß kommen, dass eine Zusammenarbeit nicht angeraten erscheint oder er einen anderen Spezialisten empfiehlt. Der Therapeut hat zu prüfen. ob der Patient / Eltern motiviert ist, ob der Patient für eine Psychotherapie geeignet erscheint und ob die geplante Therapie ausreichend erfolgversprechend erscheint.
Bei Beginn einer Therapie muss der Patient den sogenannten Konsiliarbericht dem Hausarzt zum Ausfüllen geben, dieser schickt ihn zurück an den Therapeuten. Ein Arzt muss bescheinigen, dass es keine medizinische Hindernisse für die Psychotherapie gibt und welche medizinische Begleitbehandlung ggf. notwendig ist. Auch kann er Stellung nehmen, ob der Patient zusätzlich eine kinderpsychiatrische Untersuchung oder andere medizinische Diagnostik benötigt, die auch vom Therapeuten angeordnet werden kann. Kann beispielsweise eine Fehlfunktion der Schilddrüse vorliegen, ist dies zu untersuchen und zu behandeln, da eine Fehlfunktion auch psychische Folgen haben kann. Ebenso bei Esstörungen und natürlich bei schweren körperlichen Erkrankungen werden ärztliche Befunde benötigt. Bei manchen Störungsbildern wird gelegentlich zusätzlich eine medikamentöse Behandlung unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt, das betrifft z.B. schwere Depressionen oder Angststörungen, aber auch in Einzelfällen bei ADHS und ADS. Hier wird dann auf eine enge Kooperation zwischen Arzt und Therapeut geachtet. Bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen oder - störungen ist es oft notwendig, dass beim niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater oder in spezialisierten Einrichtungen weitere Diagnostik erfolgt.
Nach der Kennenlernphase und Diagnostik beginnt die eigentliche Psychotherapie, nachdem der Therapeut entweder eine Kurztherapie mit 25 Sitzungen beantragt hat oder eine Langzeittherapie mit 70-90 Sitzungen, für die er zunächst einen ausführlichen, anonymisierten Antrag an den unabhängigen Fachgutachter der Krankenkasse anfertigen muss. Erst nachdem der Gutachter der Therapie zugestimmt hat, erhalten Patient und Therapeut schriftlich die Kostenübernahmezusage der Krankenkasse für die Psychotherapie. Bei allen Kinder- und den meisten Jugendlichenpsychotherapien werden zusätzlich zur Anzahl der Sitzungen für den Patienten selbst weitere Sitzungen für die Bezugspersonen, meist die Eltern bewilligt. Reicht eine Kurztherapie nicht aus, kann diese in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Dazu muss erneut ein Antrag gestellt werden. Gehen die bewilligten SItzungen zu Ende, können bei Bedarf ein oder mehrere Verlängerungsanträge gestellt werden.
In der Regel finden dann pro Woche 1-2 Sitzungen statt. Die Dauer der Therapie kann von einigen Monaten bis einigen Jahre reichen. In einigen Fällen kann auch im Laufe der Therapie eine stationäre Therapie in einer Klinik notwendig werden, danach kehren die Patienten zumeist zur weiteren ambulanten Behandlung hierher zurück.
So läßt sich (wieder) gut schlafen!

© Bettina Schwalm
