Wissenswertes über Psychotherapie allgemein

Hier finden Sie umfassende Informationen  der Bayerische Psychotherapeutenkammer

 

 

Was ist Psychotherapie?

 

Psychotherapie ist die Behandlung psychisch bedingter oder mitbedingter Krankheiten bzw. Störungen mit Hilfe psychologischer Methoden, die wissenschaftlich überprüft sind. Psychotherapeut/innen haben die fachlich erforderlichen und gesetzlich definierten Voraussetzungen zur Durchführung von Psychotherapie.

 

 

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie                                                                                                                    

Die Psychoanalytische Therapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind Verfahren zur Untersuchung und Behandlung seelischer Vorgänge, welche sonst kaum zugänglich sind. Aktuelle psychische Erkrankungen und Störungen, die         sich im aktuellen Erleben, Verhalten und Beschwerden zeigen, werden als Folge von unzureichend verarbeiteten Konflikten und Traumatisierungen in der Kindheit angesehen. Die Psychoanalytische Therapie bearbeitet die psychische Grundstruktur des Patienten. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie fokussiert auf einen oder mehrere aktuelle Konflikte. Durch die Analyse von Assoziationen, Träumen und Reaktionen des Patienten gegenüber dem Therapeuten und Anderen können Entwicklungs-   schritte nachgeholt und Konflikte aufgelöst werden. Das Verfahren ist für die Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen." PTK Bayern

 

 

Wissenswertes über Psychotherapie 
für (Kinder und) Jugendliche / junge Erwachsene

 

 

Infos der VAKJP:“ Vereinigung für psychoanalytische und tiefenpsychologisch 

fundierte Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie“    

 

https://vakjp.de/ 

 

Infos zu spezifischen Themen:


https://vakjp.de/psychotherapie/kinder/

https://vakjp.de/psychotherapie/symptome-und-krankheitsbilder/ 

https://vakjp.de/psychotherapie/kinder-und-jugendliche/

https://vakjp.de/psychotherapie/psychotherapie-fuer-kinder-und-jugendliche/

 

 

 

 


Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung :

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf kostenlose psychotherapeutische Behandlung ohne Zuzahlungen. 


Was ist Psychotherapie? 
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen Erkrankungen.
Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. 

Vor Beginn einer Psychotherapie ist auf Aufforderung eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können, und keine Kontraindikation besteht. 
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben, um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern). 

 

 

Wie funktioniert Psychotherapie? 
Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. D Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten. Bei der Behandlung von Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von zusätzlichen therapeutischen Gesprächen  auch allein mit den Bezugspersonen erfolgen. 

Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolgedessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen. 

 

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie? 


Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten. Oder können hier gegen Honorar erfolgen.

Gesetzlich Versicherte:

Eltern und Jugendliche können sich direkt ohne Überweisung an die Praxis wenden und - sofern es freie Plätze gibt - ein Erstgespräch vereinbaren. Dazu Dienstag oder Freitag 11-11.50h unter 0172-8402432 oder ab Dienstag -Freitag ab 14h jeweils kurz vor der vollen Stunde anrufen. Bitte bringen Sie die Gesundheitskarte und - wenn vorhanden - Befunde mit.

Jugendliche ab 14 Jahren sowie junge Erwachsene ab 18 Jahren können sich auch direkt an die Praxis wenden. Im Prinzip ist es bei gesetzlich Versicherten auch möglich, eine Psychotherapie ohne Beteiligung der Eltern durchzuführen. Auch hier gilt: Gesundheitskarte mitbringen.

 

Privat Versicherte, Beihilfeempfänger

Auch die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfen erstatten Kosten für Psychotherapie, allerdings in unterschiedlicher Höhe und Anzahl. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Behandlung bei Ihrer Beihilfe bzw privaten Krankenversicherung über deren Leistungen und Bedingungen für Kurz- und Langzeittherapie. In der Regel zahlen Privatversicherungen nur eine gewisse Anzahl von Sitzungen pro Jahr und/oder einen Prozentsatz des Honorars. Die Honorarhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ,  seit 01.07.2024  gelten neue speziell für Psychotherapie geltende Gebührenpositionen. Die Höhe der in Rechnung gestellten Leistungen bedarf jeweils einer Honorarvereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und dem Therapeuten.

 

 

 

Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch? 
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf. 

Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es? (Die folgenden Ausführen betreffen zwar Erwachsene sind aber mit Modifikationen auch für Jugendliche zutreffend, wobei die Therapie altersangepasst wird.)


Psychotherapeutische Akutbehandlung 
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann falls erforderlich in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung             ist nur das Einzelgespräch vorgesehen. 

Ambulante Psychotherapie 
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. (In dieser Praxis werden nur Einzeltherapien angeboten, eine zusätzliche Gruppentherapie kann in Einzelfällen bei einer anderen Kollegin oder einem anderen Kollegen durchgeführt werden) Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen den Patientinnen und/oder Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie. 

 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungs-erfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinandersetzen. 
Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen. 

Verhaltenstherapie (wird hier nicht angeboten)
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebens- geschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan 
festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert        und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. "

 

Systemische Therapie (wird hier nicht schwerpunkmäßig angeboten, aber berücksichtigt)

© KBV  

 

 

 

Praxisangebot – Kooperation mit anderen Fachrichtungen und Einrichtungen

Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie in Einzelsitzungen für Jugendliche ab ca 14 Jahren, junge Erwachsene (Aufnahmealter bis 21 Jahre) sowie deren Bezugspersonen. In Einzelfällen kann eine parallele zusätzliche Gruppentherapie bei dafür zugelassenen Psychotherapeuten sinnvoll sein.  Im Rahmen der Therapie junger Leute werden auch weitere therapeutische Behandlungstechniken eingesetzt, die Schulen übergreifend sind. Wo notwendig und angezeigt gibt es Kooperationen mit Kinder- und Jugendpsychiatern, bei Volljährigen mit Erwachsenenpsychiatern, mit Ambulanzen und psychiatrischen Kliniken, sowie mit Jugendämtern, Beratungsstellen und Einrichtungen der Jugendhilfe, swoie Drogenberatungsstellen oder Einrichtungen für PatientInnen mit Essstörungen.

 

Ich führe z.B. keine Suchttherapien durch und keine Verhaltenstherapie. 

 

Für jugendpsychiatrische und Entwicklungs-Diagnostik, Leistungstest, IQ-Test, Legasthenie-Bescheinigungen etc. wenden Sie sich bitte an niedergelassene Kinder- u. Jugendpsychiater, bzw. an Erziehungsberatungsstellen und psychotherapeutische und entwicklungspsychologische Ambulanzen sowie mit SchulpsychologInnen und SozialarbeiterInnen aller Schularten.

 

Kostenträger

Alle gesetzlichen und private Kassen, Beihilfen, Jugendhilfe, soziale Kostenträger, Selbstzahler

 

Sprachen:

Therapien können in Deutsch oder Englisch durchgeführt werden. 

 

Alter

Jugendliche ab ca 14 Jahren und junge Erwachsene. Das Aufnahmealter ist gesetzlich auf 21 Jahre begrenzt, davor begonnene Therapien können aber bis zum Abschluss auch darüber hinaus fortgesetzt werden.

 

Beratung für Erwachsene (Selbstzahler):

  • Psychologische Beratung (zB Einzelaufstellungen)
  • Familienberatung
  • Paarberatung, auch einzelne Partner bei Krisen oder Trennung
  • Elternberatung (soweit nicht im Rahmen einer Therapie des Kindes) 
  • Coaching - Persönlichkeitsentwicklung - Selbsterfahrung 
  • Beratung bei sog.  spirituellen Krisen 

Supervision für KollegInnen, Fachkräfte wie SozialpädagigInnen,  LehrerInnen und Institutionen


 

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